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  • 05.03.2015 · Fachbeitrag · Vereinsrecht

    Nicht eingetragener Wirtschaftsverein ist nicht grundbuchfähig

    Ein nicht eingetragener (nichtrechtsfähiger) Wirtschaftsverein kann nur unter dem Namen aller Mitglieder ins Grundbuch eingetragen werden. Das entschied das KG Berlin für einen Zusammenschluss von Gemeinden und -verbänden, dessen Zweck darin bestand, den Mitgliedern Versicherungsschutz zu verschaffen.