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  • · Fachbeitrag · Kooperationen

    Vereinsgemeinschaften (Teil 1): Das sind die rechtlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten

    Vereine schließen sich aus vielen Anlässen zusammen. Sei es dauerhaft, z. B. als Spielgemeinschaft zur Teilnahme am Ligabetrieb, sei es zu temporären Anlässen wie zweckbezogenen Veranstaltungen oder Vereinsfesten. Je nach Dauer und Zweck eignen sich unterschiedliche rechtliche Ausgestaltungsformen. Ohne gezielte rechtliche Gestaltung entsteht meist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Es gibt aber auch andere Formen, die sich im Einzelfall besser eignen können. 

    Die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten in der Übersicht

    Grundsätzlich gibt es für die rechtliche Ausgestaltung von Vereinsgemeinschaften zwei Möglichkeiten:

     

    • Ein Verein ist Träger und Veranstalter der jeweiligen Betätigung. Die anderen Vereine erbringen Leistungen, die auf Basis verschiedener Einzelverträge (Mietverträge, Werkverträge, Geschäftsbesorgungsverträge usw.) vereinbart und vergütet werden. Eine solche Gestaltung kann insbesondere bei kurzfristigen Kooperationsprojekten sinnvoll sein. Ein Nachteil ist hier, dass die wirtschaftlichen Risiken des Projekts bei einem Verein liegen und durch den Leistungstausch umsatzsteuerliche Folgen entstehen können.