· Fachbeitrag · Kooperationen
Vereinsgemeinschaften (Teil 1): Das sind die rechtlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten
Vereine schließen sich aus vielen Anlässen zusammen. Sei es dauerhaft, z. B. als Spielgemeinschaft zur Teilnahme am Ligabetrieb, sei es zu temporären Anlässen wie zweckbezogenen Veranstaltungen oder Vereinsfesten. Je nach Dauer und Zweck eignen sich unterschiedliche rechtliche Ausgestaltungsformen. Ohne gezielte rechtliche Gestaltung entsteht meist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Es gibt aber auch andere Formen, die sich im Einzelfall besser eignen können.
Die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten in der Übersicht
Grundsätzlich gibt es für die rechtliche Ausgestaltung von Vereinsgemeinschaften zwei Möglichkeiten:
- Ein Verein ist Träger und Veranstalter der jeweiligen Betätigung. Die anderen Vereine erbringen Leistungen, die auf Basis verschiedener Einzelverträge (Mietverträge, Werkverträge, Geschäftsbesorgungsverträge usw.) vereinbart und vergütet werden. Eine solche Gestaltung kann insbesondere bei kurzfristigen Kooperationsprojekten sinnvoll sein. Ein Nachteil ist hier, dass die wirtschaftlichen Risiken des Projekts bei einem Verein liegen und durch den Leistungstausch umsatzsteuerliche Folgen entstehen können.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,40 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig