03.08.2020 · Nachricht · Vereinsrecht
MV: Wie lang muss die Einladungsfrist mindestens sein?
| Die Frist für die Einladung zur Mitgliederversammlung (MV) muss – wenn die Satzung das nicht regelt – mindestens eine Woche betragen. Das hat das OLG Hamm für einen reinen Geselligkeitsverein entschieden, der nur ortsansässige Mitglieder hat. |