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  • 01.08.2022 · Nachricht · Vereinsrecht

    Gleichbehandlungsgrundsatz gilt nicht rückwirkend

    | Ändert der Verein Vorgaben für seine Mitglieder, können sie sich nicht darauf berufen, dass frühere Privilegien für andere Mitglieder weiterbestehen. Das hat das OLG Schleswig-Holstein in einem „Kleingartenverein-Fall“ klargestellt. |