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  • 28.11.2018 · Nachricht · Vereinsrecht

    Fehlende Kenntnis der Satzung geht zulasten des Mitglieds

    | Ein Mitglied kann sich nicht darauf berufen, es habe die Satzung nicht gekannt, wenn es um Pflichten geht, die dort geregelt sind. Das hat das Landgericht (LG) Frankfurt a. M. entschieden. |