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  • 03.06.2015 · Fachbeitrag · Vereinsrecht

    Einstweilige Verfügung gegen Vereinsausschluss ist möglich

    | Schließt ein Verein ein Mitglied aus dem Verein aus, weil sich dieses auf einer Facebookseit e negativ über den Verein geäußert hat, kann sich das Mitglied dagegen mit einer einstweiligen Verfügung wehren. Der Verein muss dann die Mitgliedschaftsrechte gewähren, bis das Hauptverfahren abgeschlossen ist. Das entschied das Amtsgericht (AG) Bochum . |