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  • 29.01.2021 · Nachricht · Vereinsrecht

    Außerordentliche MV: Corona-Auflagen sind kein Absagegrund

    | Der Vereinsvorstand kann die Durchführung einer Mitgliederversammlung (MV) nicht mit Verweis auf die Beschränkungen durch die Corona-Auflagen verweigern. Das hat das OLG München klargestellt. |