Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Praxisfall

    Wann ist eine Einladung zur Mitgliederversammlung per E-Mail fehlerhaft?

    | Es ist die gängige Praxis, dass Vereine zur Mitgliederversammlung per E-Mail eingeladen werden. Der Verein muss aber die entsprechende Satzungsregelung beachten, um Ladungsmängel zu vermeiden. |

     

    Frage: Nach unserer Satzung erfolgt die Einladung zur Mitgliederversammlung postalisch oder per E-Mail. Nun gibt es Unsicherheiten darüber, wann wir Mitglieder per E-Mail einladen dürfen und wie wir mit unzustellbaren E-Mails umgehen müssen. Was ist z. B. mit E-Mails, die in einem Spamordner landen, d. h. müssen wir die Zustellung nachweisen?

     

    Antwort: Grundsätzlich gilt für die Einladung per E-Mail das Gleiche wie für eine postalische Einladung. Nur in bestimmten Fällen muss der Verein alternativ per Post einladen oder die E-Mail erneut versenden.