· Fachbeitrag · Praxisfall
Wann ist eine Einladung zur Mitgliederversammlung per E-Mail fehlerhaft?
| Es ist die gängige Praxis, dass Vereine zur Mitgliederversammlung per E-Mail eingeladen werden. Der Verein muss aber die entsprechende Satzungsregelung beachten, um Ladungsmängel zu vermeiden. |
Frage: Nach unserer Satzung erfolgt die Einladung zur Mitgliederversammlung postalisch oder per E-Mail. Nun gibt es Unsicherheiten darüber, wann wir Mitglieder per E-Mail einladen dürfen und wie wir mit unzustellbaren E-Mails umgehen müssen. Was ist z. B. mit E-Mails, die in einem Spamordner landen, d. h. müssen wir die Zustellung nachweisen?
Antwort: Grundsätzlich gilt für die Einladung per E-Mail das Gleiche wie für eine postalische Einladung. Nur in bestimmten Fällen muss der Verein alternativ per Post einladen oder die E-Mail erneut versenden.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,70 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig