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  • · Fachbeitrag · Praxisfall

    Verein stellt Landkreis Leistungen in Rechnungen: Echter oder unechter Zuschuss?

    Bei einem unechten Zuschuss kommt es nicht auf die Form an, mit der der Zuwendungsempfänger die Mittel abruft. Entscheidend ist, ob es zu einem Leistungstausch zwischen Zuwendungsgeber und -empfänger kommt.

     

    Frage: Unser Verein wird ein integratives Sportfest mit Unterstützung von Landkreis und Stadt ausrichten. Wir können an den Landkreis für den Auf- und Abbau, Durchführung eines Turniers, Stellen von Helfern und Bereitstellung der Sportflächen und Utensilien (Tische, Bänke etc.) eine Rechnung stellen. Handelt es sich hier noch um einen echten Zuschuss ohne Mehrwertsteuer bei der Rechnung?

     

    Antwort: Es kommt hier wesentlich darauf an, wie die Vereinbarung mit den Zuwendungsgebern ausgestaltet ist.