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  • 03.06.2015 · Fachbeitrag · Mitgliederversammlung

    Anfechtungsrecht ist regelmäßig nach vier Monaten verwirkt

    | Beschlüsse der Mitgliederversammlung müssen innerhalb von vier Monaten angefochten werden. Danach ist das Anfechtungsrecht verwirkt. Mit dieser Begründung hat das AG Göttingen die Klage des Mitglieds eines Lohnsteuerhilfevereins abgelehnt, das die Einladung zur Mitgliederversammlung für nicht ordnungsgemäß gehalten und die Beschlüsse angefochten hatte. |