01.09.2025 · Nachricht · Gemeinnützigkeit
Keine private Klagebefugnis des Vorstands bei eingetragenem Verein
| Ergeht gegen einen Verein ein Verwaltungsbescheid, muss der Vorstand, der gegen den Bescheid rechtliche Schritte einleiten will, beachten, wer klagebefugt ist. Das lehrt eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Köln. |
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