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  • 01.09.2025 · Nachricht · Gemeinnützigkeit

    Keine private Klagebefugnis des Vorstands bei eingetragenem Verein

    Ergeht gegen einen Verein ein Verwaltungsbescheid, muss der Vorstand, der gegen den Bescheid rechtliche Schritte einleiten will, beachten, wer klagebefugt ist. Das lehrt eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Köln.