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  • · Fachbeitrag · Fusion von Vereinen - Teil 1

    Mögliche Verfahren und rechtliche Grundlagen bei der Fusion im Überblick

    | Der Zusammenschluss von Vereinen ist ein großes Thema. Schwindende Mitgliederzahlen, hoher Kostendruck und eine geringere öffentliche Förderung sind dabei die wichtigsten Faktoren, die Vereine zur Fusion bewegen. Damit jeder Verein das für ihn passende Verfahren findet und die Fusion auch gemeinnützigkeitsrechtlich souverän bewältigt, machen wir Sie in einer Beitragsreihe mit den wichtigsten rechtlichen Regelungen und den möglichen Fusionsvarianten vertraut. |

    Rechtliche Grundlagen

    Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gibt es keine ausdrückliche bzw. eigenständige Regelung für den Zusammenschluss oder die Fusion von Vereinen. Gleichwohl kann mit Hilfe der vermögensrechtlichen Bestimmungen des BGB ein Zusammenschluss von Vereinen erfolgen. Eine zweite Möglichkeit, die aber nur eingetragenen Vereinen offen steht, bietet das Umwandlungsgesetz. Damit ist eine Verschmelzung (durch Aufnahme oder Neugründung) als besondere Form des Zusammenschlusses eingetragener Vereine möglich.

     

    WICHTIG | Ist der Vermögensübergang bei der Zusammenlegung nicht von Belang, kann - als dritte Variante - auch ein einfacher Mitgliederübergang ohne weiteren Fusionsvertrag erfolgen.