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  • 30.09.2026 · Nachricht · Zuwendungen

    Behörde widerruft Zuwendungsbescheid an Verein: Wann er sich auf „Ermessensfehlerhaftigkeit“ berufen kann

    Erfasst der Widerruf eines Zuwendungsbescheids lange zurückliegende Zeiträume und löst er beim gemeinnützigen Verein hohe Rückzahlungen aus, muss die Behörde prüfen, ob sie den Widerruf beschränkt. Das gilt etwa, wenn dem Verein sonst das wirtschaftliche Aus drohen würde. Unterlässt die Behörde diese Prüfung, ist der Widerruf für das VG Stuttgart ermessensfehlerhaft.