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  • · Nachricht · Webinar am 31.03.

    November-/Dezember- und Überbrückungshilfe III: Was gemeinnützige Organisationen jetzt sofort veranlassen müssen

    | Der Lockdown hält an. Viele gemeinnützige Organisationen sind in existenziellen Schwierigkeiten. Leider fördert der Staat Gemeinnützige bei der November- und Dezember-Hilfe anders als in der Überbrückungshilfe III. Die November- und Dezember-Hilfe ist attraktiver, weil sie auch entgangene Umsätze ersetzt. Sie muss aber bald (bis zum 30.04.2021) beantragt werden. Es ist also Eile geboten. Steuerberaterin Sandra Oechler erklärt Ihnen am 31.03., was gemeinnützige Organisationen (und ihre Steuerberater) jetzt veranlassen müssen, um von allen Hilfen optimal profitieren zu können. |

     

    Unter anderem stehen am 31.03. die folgenden Themen auf der Agenda:

    • November-/Dezember- bzw. Überbrückungshilfe III: Das unterscheidet die Förderprogramme
    • Antragsfristen: Welche Anträge Sie bis zum 30.04. stellen müssen und bei welchen Sie mehr Zeit haben
    • So weisen Sie die Antragsberechtigung nach und stellen Anträge richtig
    • Beispiele aus der Vereinspraxis

     

    Wichtig | Als Teilnehmer können Sie die Agenda noch mitbestimmen, indem Sie uns Ihren konkreten Fall mitteilen. Mailen Sie an vb@iww.de. Mehr Informationen zum Webinar und zur Anmeldung finden Sie hier: https://www.iww.de/webinar/recht-und-steuern-im-verein

    Quelle: ID 46831447