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  • · Nachricht · Webinar am 23.11.

    AEAO ist geändert: Das müssen Sie jetzt veranlassen

    | Acht Monate hat es gedauert, bis das BMF die gemeinnützigkeitsrelevanten Neuerungen aus dem Jahressteuergesetz 2020 im Anwendungserlass zur Abgabenordnung „verwaltungstechnisch“ umgesetzt hat. Herausgekommen ist ein Papier, das viele Vereine und auch Berater überfordert. Vereinsexperte Wolfgang Pfeffer bringt deshalb am 23.11. Licht ins Dunkel. |

     

    Auf der Agenda stehen u. a. folgende Themen:

    • Welche Vereine von der Abschaffung der zeitnahen Mittelverwendung wie profitieren
    • Welche Möglichkeiten die Neuregelung der Mittelweitergabe an andere begünstigte Körperschaften bietet
    • Warum Kooperationen mit anderen gemeinnützigen Einrichtungen jetzt leichter möglich sind
    • Holding- und Beteiligungsgesellschaften im gemeinnützigen Bereich nach der Änderung des AEAO.

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: Ausgabe 11 / 2021 | Seite 3 | ID 47363741