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  • · Fachbeitrag · Vereinsrecht

    Vollmachten im Verein: Mitglieder und / oder Mitarbeiter richtig ausstatten und sich entlasten

    | Es ist für den Vorstand schier unmöglich, in allen Geschäftsvorfällen für den Verein rechtlich zu handeln. Das kann an der Größe des Vereins liegen, wo der Vorstand sich nicht um jeden „Kleinkram“ kümmern kann. Das kann sich auf die Führung einer Geschäftsstelle beziehen, auf die Leitung einer Abteilung oder auf die zeitweilige Vertretung eines abwesenden Vorstandsmitglieds. Erfahren Sie deshalb, wann eine Bevollmächtigung erforderlich ist, welche Alternativen es gibt und welche Folgen eine fehlende Bevollmächtigung hat. |

    Drei prinzipielle Einsatzmöglichkeiten

    Grundsätzlich gibt es dabei drei Gestaltungs- bzw. Einsatzmöglichkeiten von und für Vollmachten:

     

    • Rechtsgeschäfte für den Verein tätigt allein der Vorstand. Dazu braucht er keine Ermächtigung, vorausgesetzt die Vorstandsmitglieder gehören dem BGB-Vorstand an, sind also im Vereinsregister eingetragen.