01.09.2025 · Nachricht · Vereinsrecht
Rückforderung von Zuschüssen: Zuschussgeber muss Mittelfehlverwendung konkret nachweisen
| Der bloße Verweis auf „Unregelmäßigkeiten“ im Zusammenhang mit den Kassenberichten eines Vereins reicht nicht aus, um eine zweckwidrige Verwendung von Zuwendungen zu belegen. Das ist das Fazit einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH). |
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