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  • · Fachbeitrag · Vereinsmanagement

    Erhebung von Umlagen: Ein möglicher Weg zur Krisenbewältigung?

    | Wenn Sie Ihr Vereinsjahr planen, stellen Sie Einnahmen den Ausgaben gegenüber. Im besten Fall decken sie sich. Die Corona-Krise hat aber Planungen über den Haufen geworfen, weil viele Einnahmen und Einnahmequellen weggebrochen sind. Sie fragen sich, ob und wie Sie dieses Loch schnell stopfen können. Ein möglicher Weg wäre, eine Umlage von den Mitgliedern zu erheben. Erfahren Sie, was Sie dabei beachten müssen. |

    Was ist eine Umlage?

    Bei einer Umlage handelt es sich um einen außerordentlichen Beitrag, den die Mitglieder leisten müssen, wenn dies in der Satzung vorgesehen ist. Diese außerordentlichen Vereinsbeiträge können auch nur zur Befriedigung eines außergewöhnlichen Bedarfs des Vereins begründet werden (OLG München, Urteil vom 18.02.1998, Az. 3 U 4897/97, Abruf-Nr. 215014; OLG Stuttgart, Urteil vom 15.12.2011, Az. 3 U 149/11, Abruf-Nr. 120295).

     

    PRAXISTIPP | Die derzeitige Krise und ihre finanziellen Auswirkungen dürften das Kriterium „außergewöhnlicher Bedarf“ in jedem Fall erfüllen.