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  • · Fachbeitrag · Vereinsmanagement

    Bundesregierung lässt Vereine steuerlich im Regen stehen: Machen Sie Ihren MdB mobil!

    | Die Bundesregierung plant derzeit keine Gesetzesinitiativen zur Erhöhung des Übungsleiter- und Ehrenamtsfreibetrags. So steht es in der aktuellen Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion. Das ist eine schallende Ohrfeige für das Ehrenamt ‒ und fordert Gegenmaßnahmen heraus. VB rät: Machen Sie Ihren MdB mobil. |

     

    Der gesetzgebungstechnische Hintergrund

    Wie berichtet, hatte der Gesetzgeber im „Jahressteuergesetz 2018“ vorgesehene Steuererleichterungen für Vereine doch nicht umgesetzt. Die jetzt vorliegende Antwort der Bundesregierung hat auch die Hoffnung schwinden lassen, dass sie das irgendwann nachholt. Es sind schlicht keine Gesetzesinitiativen geplant, um Vereine steuerlich zu entlasten (Abruf-Nr. 206695).

     

    Machen Sie die Bundestagsabgeordneten Ihres Wahlkreises mobil

    Daran kann wohl nur politischer Druck etwas ändern. Schreiben Sie Ihren Bundestagsabgeordneten an. Nutzen Sie den Musterbrief.

     

    Musterschreiben / Förderung ehrenamtlichen Engagements

    Sehr geehrte(r) Frau / Herr,

    eine ganze Seite des Koalitionsvertrags haben Sie der „Stärkung der Zivilgesellschaft und des Ehrenamts“ gewidmet. Sie betonen darin (auf Seite 118), ehrenamtliches Engagement aktiv fördern und stärken zu wollen. Nämlich unter anderem dadurch, dass Sie das Gemeinnützigkeitsrecht verbessern und Ehrenamtliche steuerlich entlasten.

     

    Leider haben Sie die Gelegenheit verpasst, diesen Worten auch Taten folgen zu lassen. Dabei lagen die Gesetzesvorlagen doch auf dem Tisch des Bundestags. Der Bundesrat hatte konkrete Vorschläge gemacht. In das „Jahressteuergesetz 2018“, das am 01.01.2019 in Kraft getreten ist, sollten drei Verbesserungen integriert werden (BDrs 372/18).

     

    Die Freigrenze in § 64 Abs. 3 Abgabenordnung sollte von 35.000 auf 45.000 Euro erhöht werden.

    Der Übungsleiterfreibetrag in § 3 Nr. 26 EStG sollte von 2.400 auf 3.000 Euro angehoben werden.

    Und auch der Ehrenamtsfreibetrag in § 3 Nr. 26a EStG sollte von 720 Euro auf 840 Euro angepasst werden.

     

    Leider hat der Deutsche Bundestag, dem Sie angehören, diese Gesetzesinitiative nicht in das Gesetz übernommen, sondern sie sang- und klanglos beerdigt. Wie aus der aktuellen Antwort der Bundesregierung (19/6779) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/6381) hervorgeht, plant die Regierung derzeit auch gar keine Gesetzesinitiativen zur Erhöhung des Übungsleiter- und Ehrenamtsfreibetrags. Das ist für alle gemeinnützigen Vereine eine schallende Ohrfeige.

     

    Deshalb bitte ich Sie eindringlich darum, in der Bundesregierung dafür zu werben, dass diese Verbesserungen in einem „Ehrenamtsstärkungsgesetz“ doch wieder auf die Agenda kommen und rückwirkend zum 01.01.2019 beschlossen werden. Zeigen Sie, dass Ihnen das Ehrenamt wirklich am Herzen liegt und nicht nur Teil schöner „Sonntagsreden“ ist.

     

    Mit freundlichen Grüßen

     

    Weiterführende Hinweise

    • Den Brief können Sie als Word-Datei downloaden: vb.iww.de → Abruf-Nr. 45668703.
    • Den Wortlaut der Antwort der Bundesregierung finden Sie unter der Abruf-Nr. 206695
    Quelle: Ausgabe 02 / 2019 | Seite 4 | ID 45699327