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Heimat- und Brauchtumspflege: Jetzt noch Härtefallhilfen beantragen
| Bayern unterstützt Vereine mit dem Satzungszweck Heimat- und Brauchtumspflege in der Energiekrise mit 2,5 Mio. Euro. Anträge auf Härtefallhilfe können noch bis zum 30.04.2024 online gestellt werden. |
Hintergrund | Die deutlich gestiegenen Energiekosten belasten auch Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege. Der Bayerische Ministerrat hat daher in seiner Kabinettssitzung am 20.12.2022 eine Bayerische Energie-Härtefallhilfe für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege inkl. Faschingsvereine beschlossen. Vereinen, deren Existenz infolge der Energiepreissteigerungen gefährdet ist, können so im Wege einer Billigkeitsleistung die höheren Aufwendungen erstattet werden. Hilfeleistungen können für den Zeitraum von 01.01. bis 31.12.2023 beantragt werden. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine mit Sitz in Bayern, deren satzungsmäßiger Hauptzweck die Heimat- und Brauchtumspflege einschl. der Pflege des Faschings, der Fastnacht oder des Karnevals ist. Zudem muss eine fachliche Zuordnung der Antragsteller zum Bereich der Heimat- und Brauchtumspflege sichergestellt werden, insbesondere durch die Zugehörigkeit zu einem entsprechenden Dachverband.
Weitere Informationen zur Antragsstellung finden Sie unter www.stmfh.bayern.de/heimat/vereine.