03.06.2015 · Fachbeitrag · Unfallversicherung
Für Integrationsbetriebe ist die BG Gesundheitsdienst zuständig
Das Sozialgericht (SG) Augsburg hat festgestellt, dass für Integrationsunternehmen unabhängig von der Branchenzuordnung einzelner Betriebe die Berufsgenossenschaft (BG) für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtpflege zuständig ist.
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