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  • 03.06.2015 · Fachbeitrag · Unfallversicherung

    Für Integrationsbetriebe ist die BG Gesundheitsdienst zuständig

    | Das Sozialgericht (SG) Augsburg hat festgestellt, dass für Integrationsunternehmen unabhängig von der Branchenzuordnung einzelner Betriebe die Berufsgenossenschaft (BG) für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtpflege zuständig ist. |