Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 03.06.2015 · Fachbeitrag · Unfallversicherung

    Für Integrationsbetriebe ist die BG Gesundheitsdienst zuständig

    Das Sozialgericht (SG) Augsburg hat festgestellt, dass für Integrationsunternehmen unabhängig von der Branchenzuordnung einzelner Betriebe die Berufsgenossenschaft (BG) für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtpflege zuständig ist.