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  • · Nachricht · Transparenzregister

    Bundesanzeiger-Verlag versendet Gebührenbescheide

    | Aktuell erhalten Vereine die Gebührenrechnungen für die Führung des Transparenzregisters. Die Rechnung ist korrekt, sofern sie vom Bundesanzeiger-Verlag kommt und 2,50 Euro (netto) pro Jahr beträgt. Vereine müssen dazu in der Regel keine Meldung an das Transparenzregister gemacht haben; die Daten werden automatisch vom Vereinsregister übernommen. Die Eintragung selbst ist kostenlos. Werden Sie per E-Mail aufgefordert, sich kostenpflichtig einzutragen, handelt es sich um eine Betrugsmasche. |

     

    PRAXISTIPP | Steuerbegünstigte Vereine können von der Gebühr befreit werden. Dazu müssen sie entweder per E-Mail oder über die Internetseite des Transparenzregisters (www.transparenzregister.de) einen Antrag auf Gebührenbefreiung stellen. Der Nachweis über die Gemeinnützigkeit erfolgt durch Vorlage des Freistellungsbescheids. Eine rückwirkende Befreiung für vor dem Jahr der Antragstellung liegende Gebührenjahre ist nicht möglich.

     
    Quelle: Ausgabe 03 / 2021 | Seite 2 | ID 47152078