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  • · Nachricht · Steuererklärung

    Kann die Abgabefrist wegen Corona verlängert werden?

    | Vereine, die sich nicht von einem Steuerberater beraten lassen, müssen die Steuerklärung für 2020 (und evtl. die beiden Vorjahre) bis zum 31.07.2021 einreichen. Die Finanzverwaltung hat zwar keine allgemeine Fristverlängerung wegen der Corona-Krise ermöglicht. Das BMF weist aber darauf hin, dass die Corona-Pandemie eine Begründung für eine Fristverlängerung liefern kann. |

     

    Die Fristverlängerung können Vereine beim zuständigen Finanzamt beantragen. Um die Antragsbearbeitung zu beschleunigen, empfiehlt es sich, den Antrag elektronisch über das ELSTER-Portal zu stellen (www.iww.de/s5004, BMF, FAQ „Corona“ [Steuern], Stand: 26.04.2021, Abruf-Nr. 222510).

    Quelle: Ausgabe 06 / 2021 | Seite 2 | ID 47425196