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  • · Fachbeitrag · Gemeinnützigkeit

    Gemeinnützige Organisationen in der Corona-Pandemie: BMF klärt steuerliche Fragen

    | Das BMF hat seine bisherigen Ausführungen zu Erleichterungsregelungen in der Corona-Pandemie in einigen Punkten ergänzt. Erfahren Sie nachfolgend, was seit dem 26.04.2021 gilt. |

    Zeitnahe Mittelverwendung

    Viele gemeinnützige Einrichtungen haben ihre Aktivitäten aktuell weitgehend eingestellt. Trotz weitgehender Einnahmeneinbrüche wurden die eingenommenen Mittel deswegen vielfach nicht verwendet. Gesetzlich vorgesehen ist, dass Mittel zeitnah und damit spätestens in den auf den Zufluss folgenden zwei Jahren für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden müssen.

     

    Wichtig | Seit 2020 gilt das nur noch für Einrichtungen mit Gesamteinnahmen von mehr als 45.000 Euro jährlich.