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  • · Fachbeitrag · Sozialversicherungsrecht

    Urteil des SG Frankfurt: Vereinsfunktionäre sind regelmäßig abhängig beschäftigt

    Vereinsfunktionäre sind abhängig beschäftigt, wenn ihre pauschale Vergütung deutlich über einem reinen Aufwandsersatz liegt. Das gilt auch für Amtsträger außerhalb des geschäftsführenden Vorstands. Das hat das Sozialgericht (SG) Frankfurt a. M. in zwei Parallelurteilen entschieden. Eine Pauschale von 3.600 Euro im Monat wertete das SG als verdeckte Entlohnung. VB stellt Ihnen die Urteile und ihre Folgen für Vereine und Verbände vor.

    Um diese Fälle ging es vor dem SG Frankfurt

    Die weitgehend inhaltsgleichen Parallelentscheidungen betrafen einen nationalen Sportfachverband in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Zwei Mitglieder des Präsidiums mit unterschiedlichen Ressortzuständigkeiten waren ohne Vertrag für den Verband tätig. Sie erhielten eine pauschalierte Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 3.600 Euro.

     

    In ihre Zuständigkeit fielen