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  • · Fachbeitrag · Praxisfall

    Jahreshauptversammlung: Nachholen, Vertagen und andere Praxisfragen

    | Die Corona-Pandemie stellt Vereine bei der Durchführung der Mitgliederversammlung weiterhin vor besondere Fragen. VB geht auf die Themen Nachholung und Umgang mit Ausgangssperren ein. |

     

    Frage: Coronabedingt wurde im Jahr 2020 die Jahreshauptversammlung unseres Vereins für 2019 nach mehrfachen Verschiebungen nicht durchgeführt. Darf ein Verein im Jahr 2021 zu zwei Jahreshauptversammlungen am gleichen Tag einladen? Sollte es coronabedingt zu Ausgangssperren kommen: Wie ist damit umzugehen, wenn die Mitgliederversammlung abends nicht rechtzeitig beendet werden kann. Kann man sie am nächsten Tag fortsetzen?

     

    Antwort: Eine Nachholung der Versammlung ist in der Regel weder erforderlich noch sinnvoll. Eine Unterbrechung und Vertagung ist möglich und wohl auch unvermeidbar.