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  • · Fachbeitrag · Künstlersozialversicherung

    Mehrtägige Veranstaltungen gelten als nur eine Veranstaltung

    | Vereine, die pro Jahr nicht mehr als drei Veranstaltungen unter Beteiligung von Künstlern durchführen, unterliegen nicht der Abgabepflicht zur Künstlersozialversicherung. Das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg hat jetzt klargestellt, wann eine mehrtägige Veranstaltung als nur eine Veranstaltung eingestuft wird. |

     

    Kriterien, um eine mehrtägige Veranstaltung in der Künstlersozialversicherung als eine Veranstaltung zu werten, sind laut LSG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 19.6.2013, Az. L 9 KR 353/10; Abruf-Nr. 134029), dass

    • keine Eintrittskarten für einzelne Tage verkauft werden,
    • Genehmigungen für nur eine Veranstaltung erteilt wurden und
    • die Mehrzahl der Besucher über alle Tage teilnehmen.
    Quelle: Ausgabe 05 / 2014 | Seite 3 | ID 42669370