30.09.2021 · Nachricht · Haftung
Alkoholisierte Besucher treiben Unfug – Verein haftet
Ein Verein haftet als Veranstalter, wenn Besucher in angemieteten Räumen die Notruftaste des Fahrstuhls betätigen. Das entschied das LG Koblenz im Fall eines Karnevalsvereins.
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