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  • 23.12.2016 · Fachbeitrag · Gewerbeordnung

    Wachdienst eines Fußballvereins ist nicht genehmigungspflichtig

    | Der Wachdienst eines Profifußballvereins braucht keine Bewachungserlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung (GewO), wenn er nach dem Kostendeckungsprinzip nur für den eigenen Verein tätig ist. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen entschieden. |