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  • 30.04.2015 · Fachbeitrag · Freiwillige Krankenversicherung

    Übungsleiterfreibetrag wird als Einkommen angerechnet

    | Der Übungsleiterfreibetrag wird in die Einkommensermittlung bei der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung einbezogen. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Thüringen klargestellt. |