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  • 31.10.2019 · Nachricht · Arbeitsrecht

    Co-Trainer kann selbstständig sein

    | Eine Tätigkeit als Trainerassistent (Co-Trainer) in einem Sportverein kann sowohl im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses als auch als selbstständige Tätigkeit ausgeübt werden. Aus der Tätigkeit „Trainerassistent“ oder „Co-Trainer“ allein kann keine abhängige Beschäftigung abgeleitet werden, erklärt das LAG Baden-Württemberg. |