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  • 03.06.2015 · Fachbeitrag · Arbeitsrecht

    Auch Gemeinnützige müssen Azubi angemessen vergüten

    | Ausbildungsbetriebe müssen Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen. Diese Regelung in § 17 Abs. 1 S. 1 Berufsbildungsgesetz gilt auch für gemeinnützige Ausbildungsträger, entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht (BAG). |