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  • · Fachbeitrag · Vereinsrecht

    Es kommt auf die Satzung an: Vereinsausschluss ist auch bei geringfügigen Verstößen möglich

    | Enthält die Satzung keine Regelung zum Vereinsausschluss, ist er nur aus „wichtigem Grund“ möglich. Gestaltet das die Satzung aber entsprechend, ist der Ausschluss auch bei einer relativ geringfügigen Störung des Vereinslebens zulässig. Das lehrt eine Entscheidung des LG Duisburg. |

    Verstoß gegen Kleiderordnung kann Ausschlussgrund sein

    Im konkreten Fall hatte die Satzung eines Vereins folgende Regelung getroffen:

    Satzungsklausel / Vereinsausschluss

    „Der Vereinsausschluss kann aus wichtigem Grund gegenüber dem Mitglied ausgesprochen werden, insbesondere wenn das Mitglied gegen die Satzung und wiederholt gegen die Hausordnung verstoßen hat, die Interessen des Vereins nach außen nicht vertritt, sich vereinsschädigend verhält und gegen Beschlüsse und Anordnungen der Vereinsorgane.“