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  • · Fachbeitrag · Zweckbetriebe

    Blockheizkraftwerk als Selbstversorgungseinrichtung

    | Ein Blockheizkraftwerk kann als Selbstversorgungseinrichtung ein Zweckbetrieb sein. Diese Auffassung vertritt die OFD Frankfurt. |

     

    Hintergrund | Zweckbetriebe sind nach § 68 Nummer 2b AO unter anderem Einrichtungen, die für die Selbstversorgung von Körperschaften erforderlich sind (zum Beispiel Tischlereien oder Schlossereien), wenn die Lieferungen und sonstigen Leistungen an Außenstehende wertmäßig nicht mehr als 20 Prozent ausmachen. Das gilt - so die OFD - auch für Blockheizkraftwerke, wenn es sich um eine funktional abgrenzbare Einheit handelt, die der Versorgung der Körperschaft dient und Einspeisungen in das öffentliche Stromnetz nur gelegentlich und im Rahmen der 20-Prozent-Grenze erfolgen (OFD Frankfurt, Schreiben vom 1.10.2013, Az. S 0187 A - 18 - St 53; Abruf-Nr. 140273).

     

    PRAXISHINWEIS | Die Auffassung der OFD weicht von der Rechtsprechung ab, nach der die Begünstigung nur solche Einrichtungen umfasst, die den in § 68 Nummer 2b AO genannten Handwerksbetrieben vergleichbar sind (BFH, Urteil vom 29.1.2009, Az. V R 46/06; Abruf-Nr. 091159).

     
    Quelle: Ausgabe 02 / 2014 | Seite 3 | ID 42499192