Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Wohlfahrt: Steuerbefreiung erfordert keinen Zweckbetrieb

    | Krankenfahrten gemeinnütziger Organisationen sind nicht von der Umsatzsteuer befreit, wenn die Fahrzeuge nicht besonders für die Beförderung von Kranken eingerichtet sind (Abschnitt 4.18.1 Abs. 12 Umsatzsteuer-Anwendungserlass). Die Finanzverwaltung begründet das damit, dass die Voraussetzungen der Wohlfahrtspflege im Sinne des § 66 Abs. 2 AO nicht erfüllt sind. Diese Begründung ist nach Auffassung des BFH aber nicht stichhaltig. |

     

    § 4 Nr. 18 UStG schließe wirtschaftliche Geschäftsbetriebe nicht von der Steuerfreiheit aus. Es komme deswegen für die Umsatzsteuerbefreiung nicht auf die Zweckbetriebseigenschaft an (BFH, Urteil vom 8.8.2013, Az. V R 13/12; Abruf-Nr. 133641). Dass die bei der Umsatzsteuer begünstigen Leistungen nicht im Rahmen eines Zweckbetriebs erbracht werden, dürfte aber die Ausnahme sein, weil für die Steuerbefreiung sowohl die Gemeinnützigkeit als auch ein besonderer begünstigter Personenkreis als Leistungsempfänger vorausgesetzt ist. In aller Regel liegt also ein Zweckbetrieb nach § 66 AO (Einrichtung der Wohlfahrtspflege) vor.

    Quelle: Ausgabe 12 / 2013 | Seite 2 | ID 42426563