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  • 23.07.2018 · Nachricht · Umsatzsteuer

    Verwaltungskostenbeiträge von Jugendwerken sind steuerfrei

    | Verwaltungs- und Personalkostenbeiträge aus dem Zentralstellenverfahren der Jugendwerke sind umsatzsteuerfreie echte Zuschüsse. Das entschied das FG Düsseldorf im Fall eines Kinder- und Jugendhilfevereins, zu dessen Tätigkeiten die Zentralstellenarbeit für das Deutsch-Französische (DFJW) und das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) gehörte. Dafür erhielt er von den Jugendwerken Verwaltungs- und Personalkostenbeiträge. |