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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Verein weist Umsatzsteuer in Rechnung falsch aus: Neues zur Berichtigung der Steuerschuld

    | In gemeinnützigen Organisationen gibt es zahlreiche Fehlerquellen, die Umsatzsteuer falsch auszuweisen. Oft ist unklar, ob der Umsatz gar nicht, mit sieben oder mit 19 Prozent besteuert werden muss. Waren Sie falsch gelegen und haben zu viel oder zu wenig Umsatzsteuer verlangt, gilt es, die Rechnung zu berichtigen. Wie das bei gemeinnützigen Vereinen funktionieren kann, ergibt sich aus einer neuen Entscheidung des BFH. |

    Die Grundsätze zur Rechnungsberichtigung

    Der Grundsatz lautet: Der Rechnungsaussteller (Unternehmer, Verein) schuldet die Umsatzsteuer auch dann, wenn er sie unberechtigt ausgewiesen hat (§ 14c UStG). Das kann sich auf Leistungen beziehen,

    • die eigentlich steuerfrei waren,