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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Die Senkung der Umsatzsteuersätze vom 01.07.2020 bis 30.06.2021: Das müssen Vereine beachten

    | Sowohl im Ersten als auch im Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz befinden sich Regelungen zur vorübergehenden Senkung der Umsatzsteuersätze. VB stellt sie Ihnen vor und erklärt Ihnen, wie Sie die Neuregelungen in Ihrem Verein umsetzen. |

    Die neuen Steuersätze vom 01.07.2020 bis 30.06.2021

    Die für Vereine relevanten Änderungen betreffen sowohl den Zeitraum 01.07.bis 31.12.2020 als auch den Zeitraum 01.07.bis 30.06.2021.

     

    Steuersatz
    Änderung
    Geltungsdauer

    Regelsteuersatz, allgemein

    von bisher 19 % auf 16 %

    01.07. bis 31.12.2020

    Ermäßigter Steuersatz, allgemein

    von bisher 7 % auf 5 %

    01.07. bis 31.12.2020

    Restaurant- und Verpflegungsdienst-leistungen (Speisen)

    von bisher 19 % auf 5 %

    01.07. bis 31.12.2020

    von dann 5 % auf 7 %

    01.01. bis 30.06.2021

    Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (Getränke)

    von bisher 19 % auf 16 %

    von dann 16 % auf 19 %

    01.07. bis 31.12.2020

    01.01. bis 30.06.2021

    Umsatzsteuerpflichtige Einnahmen im Zweckbetrieb des Vereins

    von bisher 7 % auf 5 %

    01.07. bis 31.12.2020