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  • 27.05.2022 · Nachricht · Umsatzsteuer

    Steuerbefreiung: Staatliche Subventionen ist keine Bedingung

    | § 4 Nr. 20a S. 2 UStG befreit private Kultureinrichtungen von der Umsatzsteuer, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie die gleichen kulturellen Aufgaben wie öffentliche Einrichtungen erfüllt. Die öffentliche Subventionierung ist dabei keine Voraussetzung für die Steuerfreiheit. Das hat das FG Düsseldorf klargestellt und das Vorsteuerabzugsbegehren eines Orchesters abgeschmettert. |