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  • 28.11.2018 · Nachricht · Umsatzsteuer

    Schwimmunterricht für Kleinkinder ist umsatzsteuerfrei

    | Vereine, die Kleinkinderschwimmen anbieten und damit freiberufliche Lehrkräfte beauftragen, müssen bei der Umsatzsteuer unterscheiden, ob Säuglinge (bis 12 Monate) oder ältere Kleinkinder angeleitet werden. Säuglingsschwimmen ist umsatzsteuerpflichtig, Kleinkinderschwimmen dagegen umsatzsteuerfrei. Das hat das FG Baden-Württemberg entschieden. |