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  • 27.01.2016 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Neues zur Steuerbefreiung von Integrationskursen

    | Die Leistungen der Träger von Integrationskursen nach § 43 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) sind steuerfrei, wenn die Kursträger vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Durchführung von Integrationskursen zugelassen sind. Das ergibt sich aus einer Verfügung der OFD Niedersachsen. |