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  • 31.03.2021 · Nachricht · Umsatzsteuer

    Kindertagespflege: Das müssen Träger zur Besteuerung wissen

    | Tagespflegepersonen müssen die Einkünfte aus ihrer Tätigkeit versteuern. Werden die Zahlungen vom Jugendamt nicht unmittelbar, sondern über einen zwischengeschalteten Träger der freien Jugendhilfe (z. B. Verein oder gGmbH) geleistet, sind die Umsätze nur dann steuerfrei, wenn über die Mittel nur nach Maßgabe der haushaltsrechtlichen Vorschriften verfügt werden kann und ihre Verwendung einer gesetzlichen Kontrolle unterliegen. |