01.10.2020 · Nachricht · Umsatzsteuer
Keine Steuerermäßigung für Überlassung von Bootsliegeplätzen
Die Überlassung von Bootsliegeplätzen an Nichtmitglieder wird nicht ermäßigt besteuert. Das hat der BFH entschieden und damit das Urteil der Vorinstanz bestätigt.
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