20.02.2020 · Nachricht · Umsatzsteuer
Kein ermäßigter Steuersatz für Vermietung von Bootsliegeplätzen
Ein gemeinnütziger Segel- und Motorwassersportverein, der Bootsliegeplätze auch an Nichtmitglieder vermietet, muss diese Entgelte dem vollen Umsatzsteuersatz unterwerfen. Zu diesem Schluss ist der EuGH gelangt.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,40 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig