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  • 20.02.2020 · Nachricht · Umsatzsteuer

    Kein ermäßigter Steuersatz für Vermietung von Bootsliegeplätzen

    | Ein gemeinnütziger Segel- und Motorwassersportverein, der Bootsliegeplätze auch an Nichtmitglieder vermietet, muss diese Entgelte dem vollen Umsatzsteuersatz unterwerfen. Zu diesem Schluss ist der EuGH gelangt. |