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  • 05.03.2015 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    BFH: Steuerermäßigung für Zweckbetriebe ist eng auszulegen

    | Die Regelung des § 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG, nach der Umsätze eines Zweckbetriebs dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen, ist eng auszulegen. Das hat der BFH klargestellt. Er hat deshalb die Umsätze aus einem Integrationsprojekt, dessen Zweck darin bestand, Daten für eine Versicherungsgesellschaft zu digitalisieren und das dafür einen schwerbehinderten Mitarbeiter beschäftigte, dem vollen Umsatzsteuersatz unterworfen. |