Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Übungsleiterfreibetrag

    Werbungskostenabzug auch ohne Ausschöpfung des Freibetrags

    | Die Finanzverwaltung ändert ihre Auffassung zum Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzug beim Übungsleiterfreibetrag. Das sieht der Entwurf der Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien (LStÄR) 2015 vor. |

     

    Bisher war sie der Auffassung, dass ein Abzug von Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben nur dann möglich ist, wenn die Einnahmen aus der Tätigkeit und gleichzeitig auch die jeweiligen Ausgaben den Freibetrag übersteigen. Künftig soll ein Abzug schon dann möglich sein, wenn die Werbungskosten oder Betriebsausgaben höher sind als die steuerfreien Einnahmen. Das gilt auch dann, wenn die Einnahmen den Freibetrag (2.400 Euro pro Jahr) unterschreiten. Wir informieren Sie, wenn R 3.26 Absatz 9 LStÄR so in Kraft tritt.

    Quelle: Ausgabe 05 / 2014 | Seite 1 | ID 42667712