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  • 06.12.2019 · Nachricht · Übungsleiterfreibetrag

    Heranwachsende Geflüchtete: Wohnpatenschaften sind begünstigt

    | Vergütungen für Wohnpaten, die in ihrem häuslichen Umfeld geflüchteten jungen Erwachsenen ein Zimmer mit Küchen- und Badbenutzung oder eine Wohnung zur Verfügung stellen, sind bis zur Höhe von 2.400 Euro im Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei. Sie fallen unter den Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG. Diese Auffassung vertritt das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt). |