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  • 02.08.2021 · Nachricht · Steuererklärung

    Abgabefrist für Steuererklärungen 2020 verlängert

    | Steuerpflichtige – also auch Vereine –, die ihre Körperschafterklärung selbst anfertigen, erhalten für 2020 eine Fristverlängerung. Die Steuererklärung muss somit erst bis 31.10.2021 (statt 31.07.2021) beim Finanzamt eingereicht werden. Erfolgt die Abgabe der Erklärungen durch Einschaltung der steuerberatenden Berufe, bleibt sogar Zeit bis zum 31.05.2022. |