· Fachbeitrag · Sportvereine
Firmenfitness – So können Vereine steuerfreie Zuwendungen des Arbeitgebers nutzen
Firmenfitnessangebote können eine steuerfreie Zuwendung von Arbeitgebern an ihre Belegschaft sein. Sportvereine können das durch Kooperationen mit Unternehmen nutzen. Welche Voraussetzungen dabei gelten, hat das Bayerische Landesamt für Steuern jetzt in einem Erlass klargestellt.
Die einschlägigen Steuerbefreiungsregelungen
Fitness- und Gesundheitsangebote, die Unternehmen ihren Beschäftigten zusätzlich zum Arbeitslohn gewähren, können steuerfrei sein. Dafür kommen zwei Regelungen in Betracht:
- Als allgemeiner Sachbezug nach § 8 Abs. 2 EStG, wobei die monatliche Steuerfreigrenze bei 50 Euro liegt (§ 8 Abs. 2 S. 11 EStG).
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