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  • · Fachbeitrag · Praxisfall

    Unechte Mitgliedsbeiträge: Steuerlich relevant?

    | Es kommt gar nicht so selten vor, dass ein Verein „unechte“ und damit steuerbare Mitgliedsbeiträge generiert. Ist der Verein gemeinnützig, bleibt das aber oft ohne konkrete steuerliche Folgen, weil die Einnahmen auch bei korrekter Zuordnung umsatz- und ertragsteuerfrei sind. |

     

    Frage: Unser gemeinnütziger Verein bietet Kindern Nachhilfe und Förderunterricht an. Finanziert wird das über feste Mitgliedsbeiträge, die die Eltern dafür zahlen. Handelt es sich hier um unechte Beiträge? Und welche steuerlichen und buchhalterischen Folgen hat das?

     

    Unsere Antwort: Hier handelt es sich wohl in der Tat um unechte Beiträge. Das hat in diesem Fall aber keine steuerlichen Folgen und kann deshalb auch buchhalterisch außer Acht gelassen werden.